Antworten auf oft gestellte Fragen (FAQ)
Was kostet es mich?
Die Pflegeheimkosten setzen sich aus den folgenden Einzelkosten zusammen:- Pflegegradkosten
- Unterkunftskosten
- Verpflegungskosten
- Investitionskosten
Die Pflegekasse zahlt festgeschriebene Sätze:
- Pflegegrad 2: 770 €
- Pflegegrad 3: 1262 €
- Pflegegrad 4: 1775 €
- Pflegegrad 5: 2005 €
Was ist, wenn das Geld nicht reicht?
Reicht die eigene Rente und das Vermögen nicht aus um die Heimkosten zu zahlen, können unter bestimmten Voraussetzungen die nicht gedeckten Heimkosten durch den Sozialhilfeträger in Form von Pflegewohngeld oder Sozialhilfe übernommen werden.Der Sozialhilfeträge überprüft hierfür wie hoch die Rente und das Vermögen des Pflegebedürftigen sind.
Pflegewohngeld wird nur bis zu einer Einkommensgrenze von maximal1.365,16 € gezahlt1übersteigt die Rente diesen Betrag, muss Sozialhilfe beantragt werden.
Die Vermögensfreigrenze für einen Sozialhilfeantrag beträgt für alleinstehende 5.000,00 € und für Ehepaare 10.000,00 €.
Was muss ich mitbringen?
Folgende Unterlagen oder Informationen sollten bei Einzug vorhanden sein:a.) Dokumente:
- Pflegegradbescheid
- Personalausweis
- Krankenkassenkarte
- Behindertenausweis
- Wenn vorliegt:
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Betreuerausweis
- Name des Hausarztes
- Biographische Angaben (Kinder, Geburtsort, familiäre Verhältnisse, ... )
Ausreichend Bekleidung Alle Kleidungsstücke, die in unserer Wäscherei gewaschen werden, müssen mit Namensschildern versehen sein. Hier sind wir gerne behilflich.
Es wird um pflegeleichtes Material gebeten, das bis max. 60° Celsius waschmaschinentauglich ist.
Persönliche Gegenstände (z.B. Fotos, Lieblingssessel, etc.)
Was kann ich im Vorfeld tun?
Um die Finanzierung gewährleisten zu können, ist es wichtig, die eigenen Einkünfte (z. B. Renten, Mieteinnahmen, Zinseinkünfte) zu prüfen. Reichen diese nicht aus, kann bei Erfüllung bestimmter Kriterien, die einkommens- und vermögensabhängig sind, Unterstützung in Form von "Pflegewohngeld" oder "Hilfe zur Pflege" in Anspruch genommen werden.Wichtig dabei ist, dass die Beantragung der Mittel rechtzeitig vor Einzug oder im Bedarfsfall erfolgt, da eine nachträgliche Genehmigung durch die Kostenträger nach derzeitiger Gesetzeslage nicht möglich ist. Bei der Beantragung von finanziellen Hilfen unterstützen wir Sie selbstverständlich.
Für alle Arten von Aufnahmen (Kurzzeitpflege oder vollstationäre Pflege) ist es ratsam, die Pflegekassen darüber in Kenntnis zu setzen und einen entsprechenden Antrag zu stellen. Natürlich stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Seite und helfen Ihnen weiter, falls noch keine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt ist.